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   BFH, 05.08.1966 - VI 108/65   

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https://dejure.org/1966,2391
BFH, 05.08.1966 - VI 108/65 (https://dejure.org/1966,2391)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1966 - VI 108/65 (https://dejure.org/1966,2391)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1966 - VI 108/65 (https://dejure.org/1966,2391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 751
  • BStBl III 1966, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.03.1954 - IV 99/53 U

    Vergünstigung für nicht entnommenen Gewinn beim Vorliegen gewerblicher und

    Auszug aus BFH, 05.08.1966 - VI 108/65
    In der BFH-Entscheidung IV 99/53 U vom 25. März 1954 (BFH 59, 84 BStBl III 1954, 241) ist § 10 a EStG dahin ausgelegt worden, daß ein unerheblicher Gewinn nach der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (VOL) nicht dazu führe, für einen wesentlich größeren, auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelten gewerblichen Gewinn die Vergünstigung des nicht entnommenen Gewinns zu versagen.

    Das BFH-Urteil IV 327/54 vom 13. Oktober 1955 (DB 1955 S. 1079) hat dann verallgemeinernd auch für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe ausgeführt, daß nach dem Urteil IV 99/53 U (a. a. O.) zu verfahren sei, wenn der Gewinn des Hauptbetriebs auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt worden sei und die unverändert übernommenen Ergebnisse der Nebenbetriebe dem Gewinn des Hauptbetriebs gegenüber nicht ins Gewicht fielen.

  • BFH, 10.02.1961 - VI 94/60
    Auszug aus BFH, 05.08.1966 - VI 108/65
    Die Regelung hält sich nach der Entscheidung des Senats VI 94/60 vom 10. Februar 1961 (Der Betrieb -- DB -- 1961 S. 761, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK -- Einkommensteuergesetz, § 10 a, Rechtsspruch 61) im Rahmen von Sinn und Zweck des EStG.

    Ergänzend hat der Senat dann in der Entscheidung VI 94/60 (a. a. O.) betont, daß bei Anwendung des § 10 a EStG stets "mit der nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlichen Gewißheit" feststellbar sein müsse, ob der Stpfl. seine "Entnahmen in der vom Gesetzgeber für wünschenswert angesehenen Weise eingeschränkt" habe; deshalb komme es insbesondere darauf an, ob durch eine einwandfreie Buchführung dargetan sei, wie hoch die Entnahmen tatsächlich waren.

  • BFH, 05.03.1965 - VI 154/63 U

    Aufstellung der Buchführung in angemessener Zeit nach Ablauf des

    Auszug aus BFH, 05.08.1966 - VI 108/65
    Aufzeichnungen und Bilanzen, die erst Jahre später gefertigt werden, genügen nicht (Entscheidung des Senats VI 154/63 U vom 5. März 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 104 -- BFH 82, 104 --, BStBl III 1965, 285).
  • BFH, 15.07.1954 - IV 399/53 U

    Anspruch auf Steuerermäßigung eines Steuerpflichtigen mit mehreren Betrieben bei

    Auszug aus BFH, 05.08.1966 - VI 108/65
    Auch die zu § 32 a EStG 1949 ergangene BFH-Entscheidung IV 399/53 U vom 15. Juli 1954 (BFH 59, 110, BStBl III 1954, 251) hat mit ähnlicher Begründung die Vergünstigung für einen durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelten großen gewerblichen Gewinn gewährt, obwohl der Stpfl. daneben einen geringen nach der VOL ermittelten Gewinn hatte.
  • BFH, 10.02.1953 - I 129/52 S

    Erlangung von Steuervergünstigungen bei bewußt unrichtig vorgenommener Buchungen

    Auszug aus BFH, 05.08.1966 - VI 108/65
    Die steuerlichen Bestimmungen über die ordnungsmäßige Buchführung haben im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen keinen Selbstzweck, sondern dienen vor allem dem Nachweis und der Überwachung, daß die Voraussetzungen für eine in Anspruch genommene Vergünstigung erfüllt sind (BFH-Entscheidung I 129/52 S vom 10. Februar 1953, BFH 57, 268, BStBl III 1953, 106).
  • BFH, 11.05.1965 - I 381/61
    Auszug aus BFH, 05.08.1966 - VI 108/65
    Die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung setzt voraus, daß alle Geschäftsvorfälle nach der Zeitfolge in Grundbüchern vollständig und laufend aufgezeichnet werden (BFH-Entscheidung I 381/61 vom 11. Mai 1965, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1965 S. 462).
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